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KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was ab 2. August gilt

KI-Kennzeichnungspflicht 2026 mit Chatbot, Deepfake, KI-Texten und Stichtag 2. August

Ab dem 2. August 2026 greift die KI-Kennzeichnungspflicht 2026 in der gesamten EU. Wer einen Chatbot auf der Website betreibt, Deepfakes veröffentlicht oder KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Kontrolle publiziert, muss das offenlegen. Rechtsgrundlage ist Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Normale Werbetexte, KI-korrigierte E-Mails und offensichtlich fiktive Bilder bleiben außen vor. Der Bußgeldrahmen reicht bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Kurz zusammengefasst
Die KI-Kennzeichnungspflicht 2026 trifft jeden Betrieb, der KI einsetzt, nicht nur Tech-Konzerne. Entscheidend ist nicht, ob du KI nutzt, sondern wofür: Chatbots, Deepfakes und ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sind offenlegungspflichtig. Der Rest bleibt frei.

Das Wichtigste im Überblick

  • Stichtag der KI-Kennzeichnungspflicht 2026 ist der 2. August. Artikel 50 der KI-Verordnung wird an diesem Tag anwendbar, inklusive Bußgeldern.
  • Betroffen sind Anbieter und Betreiber. Auch wer KI nur einkauft und einsetzt, hat eigene Pflichten.
  • Es gibt keine pauschale Pflicht, jeden KI-Text zu kennzeichnen. Die Pflicht knüpft an vier konkrete Fallgruppen an.
  • Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) hat Artikel 50 nicht verschoben, sondern nur die Hochrisiko-Fristen.
  • In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung, in Österreich die KI-Servicestelle der RTR.
Chatbot-Hinweis auf der Website eines kleinen Betriebs als Beispiel für KI-Offenlegung
Chatbots müssen ab dem 2. August 2026 offenlegen, dass am anderen Ende eine Maschine antwortet. Symbolbild.

Was verlangt die KI-Kennzeichnungspflicht 2026 konkret?

Die KI-Kennzeichnungspflicht 2026 ergibt sich aus Artikel 50 der KI-Verordnung und gilt ab dem 2. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Artikel 50 regelt vier voneinander unabhängige Fälle: die Offenlegung bei direkter Interaktion mit einem KI-System, die maschinenlesbare Markierung synthetischer Ausgaben, den Hinweis bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung sowie die sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten KI-Texten.

Für einen Handwerksbetrieb, eine Praxis oder eine Agentur sind praktisch nur zwei dieser vier Fälle relevant, nämlich Absatz 1 und Absatz 4. Die technisch aufwendigen Pflichten liegen bei den Herstellern der KI-Werkzeuge.

Regelung Wen trifft sie? Was ist zu tun? Ab wann?
Art. 50 Abs. 1 Anbieter Nutzer erkennbar machen, dass sie mit einem KI-System sprechen (Chatbot, Voicebot) 02.08.2026
Art. 50 Abs. 2 Anbieter Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren (Wasserzeichen, Metadaten) 02.08.2026, Bestandssysteme 02.12.2026
Art. 50 Abs. 3 Betreiber Betroffene über Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung informieren 02.08.2026
Art. 50 Abs. 4 Betreiber Deepfakes offenlegen, KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen 02.08.2026

Bist du Anbieter oder Betreiber?

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen oder eigener Marke auf den Markt bringt. Betreiber ist, wer ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt, ohne es selbst entwickelt zu haben. Ein Malerbetrieb mit ChatGPT-Abo und einem Chatbot-Plugin auf der Website ist Betreiber, nicht Anbieter. Die schweren Pflichten wie Konformitätsbewertung und technische Dokumentation liegen beim Anbieter.

Diese Unterscheidung entscheidet über deinen Aufwand. Als Betreiber schuldest du im Kern zwei Dinge: einen erkennbaren Hinweis bei KI-Dialogen und eine Offenlegung bei Deepfakes. Die maschinenlesbaren Wasserzeichen aus Absatz 2 baut dein Tool-Hersteller ein, nicht du. Wer wie bei der Online-Lohnabrechnung ohnehin Prozesse dokumentiert, kann die KI-Rollen dort mit erfassen.

Welche Inhalte musst du kennzeichnen und welche nicht?

Kennzeichnungspflichtig sind Inhalte, die jemanden über ihren Ursprung täuschen könnten. Fotorealistische KI-Bilder realer Personen oder Orte, synthetische Stimmen, KI-Avatare und automatisiert erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung fallen darunter. Nicht erfasst sind Inhalte, bei denen niemand über die Herkunft getäuscht wird oder bei denen ein Mensch die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Kennzeichnen musst du unter anderem:

  • Chatbots und Voicebots auf Website, WhatsApp oder Telefonanlage
  • Deepfakes, also KI-Bilder, -Audio oder -Video, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt zeigen
  • synthetische Stimmen realer Menschen, etwa in Werbespots oder Ansagen
  • KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die niemand redaktionell verantwortet

Nicht kennzeichnen musst du:

  • Texte, die KI nur korrigiert, übersetzt oder stilistisch glättet
  • offensichtlich fiktive oder illustrative Bilder, bei denen niemand Echtheit annimmt
  • KI-Entwürfe, die ein Mensch prüft, freigibt und verantwortet
  • interne Arbeitsergebnisse ohne Veröffentlichung, etwa Angebotskalkulationen

Die redaktionelle Kontrolle ist der wichtigste Hebel für kleine Betriebe: Wer KI-Entwürfe von einem Menschen gegenlesen lässt und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt, fällt bei Texten aus der Offenlegungspflicht heraus. Genau so arbeiten wir auch, wenn wir Kunden einen Blog erstellen lassen.

Wie kennzeichnest du richtig? EU-Icons und Verhaltenskodex

Die KI-Verordnung schreibt kein bestimmtes Format vor, sie verlangt nur eine klare, erkennbare und rechtzeitige Offenlegung. Zur Orientierung hat die EU-Kommission am 10. Juni 2026 den Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der aus zwei Abschnitten besteht: einem für Anbieter und einem für Betreiber. Die Teilnahme ist freiwillig, die Pflicht aus Artikel 50 nicht.

Praktischer für den Alltag ist das kostenlose EU-Icon-Set zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Es umfasst drei Symbole (Basis-Icon, vollständig KI-generiert, teilweise KI-verändert) in je vier Varianten als SVG und PNG. Die Nutzung ist ohne Namensnennung erlaubt. Wie die Kommission auf ihrer Icon-Seite ausdrücklich klarstellt, ist die Verwendung der Symbole freiwillig und ersetzt für sich genommen keine Rechtskonformität, die Kennzeichnungsanforderungen aus Artikel 50 bleiben davon unberührt.

Für die Platzierung nennt die Kommission drei Regeln: Das Symbol muss spätestens beim ersten Kontakt sichtbar sein, darf nicht von Overlays verdeckt werden und soll direkt in den Inhalt eingebettet sein, damit es beim Teilen und Herunterladen erhalten bleibt. Ein Nutzertest zeigte, dass ein zusätzliches Textlabel die Erkennbarkeit über alle gemessenen Werte hinweg verbessert.

EU-Regulierung KI-generierter Inhalte nach Artikel 50 der KI-Verordnung
Der Digital Omnibus änderte über 40 Artikel des AI Act. Artikel 50 blieb unangetastet. Symbolbild.

Was ändert der Digital Omnibus an den Fristen?

Der Digital Omnibus zur KI ist die Verordnung (EU) 2026/1744, die am 24. Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde und am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Sie ändert über 40 Artikel des AI Act, verschiebt aber den Stichtag für Artikel 50 nicht. Wer aus der Schlagzeile „AI Act verschoben» ableitet, er habe noch Zeit, liegt bei den Transparenzpflichten falsch.

Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-KI: eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, in regulierte Produkte eingebettete KI nach Anhang I auf den 2. August 2028. Innerhalb von Artikel 50 gibt es genau eine Verlängerung, und die betrifft nur Anbieter: Für generative Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2 erst ab dem 2. Dezember 2026. Neu sind außerdem zwei Verbote ab dem 2. Dezember 2026 für KI-Systeme, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen.

Wer kontrolliert das und was kostet ein Verstoß?

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zentrale Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme, dazu Anlaufstelle und Beschwerdestelle. Grundlage ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), das der Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen hat und das der Bundesrat am 10. Juli 2026 passieren ließ. In Kraft tritt es zum 2. August 2026. In ihren Fachbereichen bleiben BaFin, BSI, BfArM und BfDI zuständig.

Der Bußgeldrahmen der KI-Verordnung reicht bei Verstößen gegen Betreiber- und Transparenzpflichten bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei verbotenen Praktiken sind es bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge. Dass die Bundesnetzagentur am 3. August mit Abmahnwellen startet, ist unwahrscheinlich, ein dokumentierter Prozess ist trotzdem der günstigere Weg.

Für Österreich fungiert die KI-Servicestelle der RTR als Anlaufstelle. Betriebe aus der Schweiz sind formal nicht an die EU-Verordnung gebunden, fallen aber in ihren Anwendungsbereich, sobald KI-Ausgaben bestimmungsgemäß in der EU genutzt werden, etwa bei einem Chatbot für deutsche oder österreichische Kunden.

Wie machst du deinen Betrieb bis zum Stichtag fit?

Vier Schritte decken den Großteil der Praxis in kleinen und mittleren Betrieben ab. Der Aufwand liegt bei wenigen Stunden, nicht bei einem Projekt.

  1. KI-Inventar anlegen. Liste alle eingesetzten KI-Werkzeuge auf: Chatbot, Textgenerator, Bildgenerator, Telefonassistent, Übersetzungstool. Notiere je Werkzeug, ob du Anbieter oder Betreiber bist.
  2. Kontaktpunkte prüfen. Geh Website, Newsletter, Social-Media-Kanäle und Telefonansage durch. Überall dort, wo ein KI-System direkt mit Menschen spricht, gehört ein klarer Hinweis hin.
  3. Bild- und Videobestand sichten. Prüfe veröffentlichte KI-Bilder auf Deepfake-Charakter. Fotorealistische Darstellungen realer Personen, Gebäude oder Referenzobjekte kennzeichnest du, klar illustrative Motive nicht.
  4. Freigabeprozess schriftlich festhalten. Lege fest, wer KI-Entwürfe prüft und freigibt. Diese redaktionelle Verantwortung nimmt Texte aus der Offenlegungspflicht und ist zugleich dein Nachweis gegenüber der Aufsicht.
💡 Praxis-Tipp

Formuliere den Chatbot-Hinweis als ersten Satz im Dialogfenster, nicht als Fußnote im Impressum: „Hallo, ich bin der digitale Assistent von [Firma] und antworte automatisiert.» Das erfüllt die Offenlegung, senkt Rückfragen und wirkt seriöser als ein versteckter Hinweis. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich jeden mit ChatGPT geschriebenen Text kennzeichnen?

Nein. Eine pauschale Pflicht für alle KI-Texte gibt es nicht. Artikel 50 Absatz 4 erfasst nur veröffentlichte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, die keiner menschlichen Prüfung unterlagen. Produktbeschreibungen, Angebote und normale Werbetexte fallen nicht darunter.

Gilt die Pflicht auch, wenn ich KI nur einkaufe?

Ja. Als Betreiber trägst du eigene Pflichten, vor allem die Offenlegung bei Chatbot-Interaktionen und bei veröffentlichten Deepfakes. Die Entwicklungs- und Dokumentationspflichten bleiben dagegen beim Anbieter des Systems.

Was passiert am 2. August 2026 genau?

Die KI-Verordnung wird an diesem Tag allgemein anwendbar, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 greifen und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Parallel tritt in Deutschland das KI-MIG in Kraft, das die Bundesnetzagentur als Aufsicht bestimmt.

Reicht ein Hinweis im Impressum?

In der Regel nicht. Die Offenlegung muss dort erfolgen, wo der Inhalt wahrgenommen wird, und zwar spätestens beim ersten Kontakt. Nur bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken ist eine zurückhaltende Form zulässig, etwa im Abspann.

Müssen Schweizer Betriebe die Kennzeichnung umsetzen?

Sobald sich das Angebot an Kunden in der EU richtet oder KI-Ausgaben dort genutzt werden, greift die Verordnung auch für Betriebe mit Sitz außerhalb der EU. Ein Schweizer Dienstleister mit deutschem Kundenstamm sollte den 2. August 2026 deshalb genauso einplanen.

Was ist mit KI-Bildern in Stellenanzeigen?

Ein offensichtlich illustratives KI-Bild ist unkritisch. Zeigt das Bild dagegen eine reale Person, ein reales Firmengebäude oder ein reales Team in einer Situation, die es so nie gab, liegt ein Deepfake vor und die Kennzeichnung ist Pflicht. Weitere Wirtschaftsthemen findest du unter Wirtschaft.

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Fazit

Die KI-Kennzeichnungspflicht 2026 ist für die meisten Betriebe kein Compliance-Projekt, sondern eine Handvoll konkreter Handgriffe: ein Satz im Chatbot, ein Label unter Deepfake-Bildern, ein festgehaltener Freigabeprozess für Texte. Wer diese drei Punkte bis zum 2. August erledigt hat, ist auf der sicheren Seite, während andere noch diskutieren, ob der AI Act sie überhaupt betrifft. Wer Zahlen und Fristen ohnehin gerade sortiert, findet in unserem Ratgeber zur Steuererklärung für Einzelunternehmer den passenden nächsten Schritt.