Du kannst Umzugskosten absetzen, wenn dein Umzug beruflich veranlasst ist – pauschal und ohne Belege mit 964 Euro, wenn du allein umziehst, oder mit 1.607 Euro als Paar, plus 643 Euro für jede weitere Person in deinem Haushalt. Diese Sätze legt das Bundesfinanzministerium fest, sie gelten seit dem 1. März 2024 und sind auch für deine Steuererklärung 2026 unverändert gültig.
Umzugskosten absetzen: Pauschale und Höchstbeträge 2026

Wer Umzugskosten absetzen will, braucht zuerst die aktuellen Beträge: Die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen beträgt 964 Euro für die berechtigte Person und 643 Euro für jede weitere Person in deinem Haushalt – Ehe- oder Lebenspartner und Kinder zählen mit. Ohne eigene Wohnung am bisherigen Ort kommen zusätzlich 193 Euro hinzu. Diese Beträge hat das Bundesfinanzministerium zum 1. März 2024 festgesetzt; eine neuere Anpassung gibt es bis heute nicht.
| Haushalt | Pauschale 2026 |
|---|---|
| Du allein | 964 € |
| Paar (2 Erwachsene) | 1.607 € |
| Paar + 1 Kind | 2.250 € |
| Paar + 2 Kinder | 2.893 € |
| Alleinerziehend + 2 Kinder | 2.250 € |
| Zuschlag ohne eigene Wohnung | + 193 € |
Eigene Berechnung auf Basis der BMF-Pauschalen (964 € Berechtigter, 643 € je weitere Person). Stand: 22.09.2026.
Wann gilt ein Umzug als beruflich veranlasst?
Das Finanzamt erkennt vier Fallgruppen an: eine Versetzung durch deinen Arbeitgeber, einen Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, die Begründung oder Beendigung einer doppelten Haushaltsführung, oder eine Verkürzung deines täglichen Arbeitswegs um mindestens eine Stunde Hin- und Rückweg zusammen. Ein Umzug ohne einen dieser Gründe – etwa nur wegen mehr Platz oder eines schöneren Viertels – zählt steuerlich als privat veranlasst und lässt sich nicht absetzen.
Pauschale oder tatsächliche Kosten – was lohnt sich mehr?
Du musst dich nicht auf die Pauschale festlegen: Weist du höhere tatsächliche Kosten mit Rechnungen nach – etwa für ein Umzugsunternehmen, Kaution oder Maklerprovision für die neue Wohnung –, kannst du diese stattdessen ansetzen. Bei einem einfachen Umzug ohne Spedition bleibt die Pauschale meist die bequemere Wahl, weil du keine Einzelbelege sammeln musst.
Was passiert bei einem Folgeumzug innerhalb von fünf Jahren?
Ziehst du innerhalb von fünf Jahren nach dem letzten beruflich bedingten Umzug erneut aus beruflichem Anlass um, erhöhen sich alle Pauschalen laut BMF-Schreiben um 50 Prozent. Aus 964 Euro werden dann 1.446 Euro, aus 1.607 Euro werden 2.410,50 Euro. Der Fünf-Jahres-Zeitraum zählt ab dem Tag, an dem du in die vorherige neue Wohnung eingezogen bist.
Bewahre die Auftragsbestätigung und Rechnung deines Umzugsunternehmens trotzdem auf – auch wenn du die Pauschale nutzt. Bei einer Rückfrage des Finanzamts zur beruflichen Veranlassung dient sie als Nachweis für das Umzugsdatum.
Wie viel bringt dir das Umzugskosten absetzen tatsächlich?
Die Pauschale mindert nicht direkt deine Steuerschuld, sondern dein zu versteuerndes Einkommen – die tatsächliche Ersparnis hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei 964 Euro Pauschale und einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sparst du rund 289 Euro Einkommensteuer, bei 42 Prozent Spitzensteuersatz rund 405 Euro. Als Paar mit 1.607 Euro Pauschale liegt die Ersparnis bei rund 482 Euro (30 %) beziehungsweise 675 Euro (42 %), jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
| Grenzsteuersatz | Ersparnis bei 964 € (allein) | Ersparnis bei 1.607 € (Paar) |
|---|---|---|
| 30 % | rund 289 € | rund 482 € |
| 35 % | rund 337 € | rund 562 € |
| 42 % | rund 405 € | rund 675 € |
Eigene Berechnung: Pauschale × Grenzsteuersatz, ohne Soli und Kirchensteuer. Stand: 22.09.2026.
Wie trägst du die Umzugskosten in der Steuererklärung ein?
Als Arbeitnehmer trägst du die Umzugskostenpauschale in der Anlage N als Werbungskosten ein, unter „weitere Werbungskosten». Einen Beleg musst du dafür nicht einreichen, solltest die Berechnung deines Haushalts aber nachvollziehbar notieren – etwa die Zahl der Personen und das Umzugsdatum. Bei Selbstständigen zählt ein beruflich veranlasster Umzug als Betriebsausgabe, wenn er mit dem Geschäftssitz zusammenhängt. Wichtig: Erst wenn deine gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen, wirkt sich das Umzugskosten absetzen überhaupt aufs Ergebnis aus – bei wenigen anderen Werbungskosten lohnt sich ein Blick auf die Gesamtsumme im Steuerprogramm oder bei der Steuerberatung.
Wo findest du ein seriöses Umzugsunternehmen für die Rechnung?
Egal ob du die Pauschale nutzt oder tatsächliche Kosten absetzt: Eine korrekte Rechnung mit Leistungsbeschreibung erleichtert die Steuererklärung. Geprüfte Umzugsunternehmen findest du im Branchenverzeichnis Umzugsunternehmen von Wer macht Was. Eine Checkliste für die Planung und einen Kostenüberblick liefert unser Ratgeber Umzug planen: Checkliste, Kosten und seriöse Firmen finden. Für weite Strecken innerhalb Deutschlands lohnt sich zusätzlich ein Blick in den Ratgeber Fernumzug in Deutschland: Kosten, Ablauf und Anbieter-Wahl. Ziehst du dagegen in die Schweiz, gelten andere Fristen und Zollregeln – Details dazu findest du im Ratgeber Umzug in der Schweiz: Termine, Kosten und Checkliste.
Häufig gestellte Fragen
Bekommst du die Pauschale automatisch anerkannt, wenn du Umzugskosten absetzen willst?
Nein. Du musst die berufliche Veranlassung im Zweifel begründen können, etwa mit dem Versetzungsschreiben oder einer Berechnung der Fahrzeitersparnis. Die Höhe der Pauschale selbst musst du aber nicht einzeln belegen.
Zählt ein Umzug wegen eines neuen Jobs beim selben Arbeitgeber als beruflich veranlasst?
Ja, wenn du dadurch deinen täglichen Arbeitsweg um mindestens eine Stunde Hin- und Rückweg verkürzt oder eine doppelte Haushaltsführung beginnst oder beendest. Ein reiner Wunsch nach mehr Wohnraum reicht nicht aus.
Was zählt zu den sonstigen Umzugsauslagen, die die Pauschale abdeckt?
Darunter fallen zum Beispiel Trinkgelder für Umzugshelfer, Ummeldungen, neue Anschlüsse oder kleinere Anschaffungen rund um den Umzug – Einzelposten musst du bei Nutzung der Pauschale nicht auflisten.
Kannst du Maklerkosten oder Renovierungskosten zusätzlich absetzen?
Maklerkosten für die neue Wohnung kannst du zusätzlich zur Pauschale ansetzen, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Renovierungskosten der alten Wohnung zählen dagegen meist nicht zu den Umzugskosten.
Musst du Belege einreichen, wenn du die Pauschale nutzt?
Nein, die Pauschale wird ohne Einzelnachweise anerkannt. Bewahre trotzdem Unterlagen zum beruflichen Anlass und zum Umzugstermin auf, falls das Finanzamt nachfragt.
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Fazit
Umzugskosten absetzen lohnt sich fast immer, wenn ein beruflicher Grund vorliegt: 964 Euro allein, 1.607 Euro als Paar, plus 643 Euro je weitere Person – ganz ohne Belegsammlung. Wer höhere tatsächliche Kosten nachweisen kann, sollte diese ansetzen statt der Pauschale. Entscheidend bleibt in beiden Fällen, dass sich der berufliche Grund im Zweifel belegen lässt, etwa mit dem Versetzungsschreiben oder der Berechnung der Fahrzeitersparnis.
Quellen: Bundesumzugskostengesetz (BUKG), § 10, gesetze-im-internet.de, BMF-Schreiben-Übersicht, Bundesministerium der Finanzen. BMF-Schreiben vom 28.12.2023, Az. IV C 5 – S 2353/20/10004 :003, BStBl I 2024 S. 84. Abgerufen am 22.09.2026.