Der Gewerbesteuer Freibetrag beträgt 24.500 Euro – für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Erst was dein Gewerbeertrag darüber hinaus erreicht, wird mit 3,5 Prozent zum Messbetrag und dann mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert. Bei 60.000 Euro Gewerbeertrag und 410 Prozent Hebesatz sind das 5.094,25 Euro Gewerbesteuer. Davon rechnest du bis zu 4.970 Euro auf deine Einkommensteuer an.
Gewerbesteuer Freibetrag 2026: 24.500 € und was darüber gilt

Der Gewerbesteuer-Freibetrag ist der Betrag, um den der Gewerbeertrag vor der Steuerberechnung gekürzt wird. Nach § 11 Abs. 1 GewStG liegt er bei 24.500 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften. Für bestimmte Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt ein Freibetrag von 5.000 Euro. Der Gewerbeertrag wird vorher auf volle 100 Euro abgerundet.
Wer bekommt den Freibetrag und wer nicht?
Den Freibetrag erhalten Einzelunternehmer sowie GbR, OHG und KG. Freiberufler zahlen gar keine Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag. Das ist ein Argument bei der Wahl der Rechtsform, die wir in Rechtsform Kosten ausführlich vergleichen.
Wie berechnest du die Gewerbesteuer mit Freibetrag?
Die Berechnung hat vier Schritte: Gewerbeertrag auf volle 100 Euro abrunden, 24.500 Euro Freibetrag abziehen, mit 3,5 Prozent den Messbetrag bilden und diesen mit dem Hebesatz multiplizieren. Die Tabelle rechnet das mit einem Hebesatz von 410 Prozent durch, dem Bundesdurchschnitt 2025.
| Gewerbeertrag | Nach Freibetrag | Messbetrag (3,5 %) | Gewerbesteuer bei 410 % | Anrechnung § 35 EStG (max.) | Restbelastung |
|---|---|---|---|---|---|
| 24.500 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 30.000 € | 5.500 € | 192,50 € | 789,25 € | 770,00 € | 19,25 € |
| 50.000 € | 25.500 € | 892,50 € | 3.659,25 € | 3.570,00 € | 89,25 € |
| 60.000 € | 35.500 € | 1.242,50 € | 5.094,25 € | 4.970,00 € | 124,25 € |
| 100.000 € | 75.500 € | 2.642,50 € | 10.834,25 € | 10.570,00 € | 264,25 € |
Eigene Berechnung nach § 11 GewStG und § 35 EStG, Stand: 03.11.2026. Annahme: Gewerbeertrag gleich Gewinn, keine Hinzurechnungen oder Kürzungen, Hebesatz 410 %, volle Anrechnung möglich. Zum Vergleich: Eine GmbH zahlt bei 60.000 Euro Gewerbeertrag ohne Freibetrag 8.610 Euro.
Den Hebesatz deiner Gemeinde findest du im Internet unter „Hebesatzsatzung“ plus Ortsname. Die Gemeinde muss ihn bis zum 30. Juni eines Jahres beschließen, er gilt dann rückwirkend ab Januar (§ 16 Abs. 3 GewStG).
Was bringt die Anrechnung auf die Einkommensteuer?
Die Anrechnung nach § 35 EStG senkt deine Einkommensteuer um das 4,0-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von bis zu 400 Prozent gleicht sie die Gewerbesteuer daher praktisch vollständig aus. Liegt der Hebesatz höher, bleibt eine Restbelastung, bei 410 Prozent sind es im Beispiel mit 60.000 Euro nur 124,25 Euro. Wie sich Freibeträge insgesamt auswirken, steht in Freibeträge Tipps.
Wie hoch ist der Hebesatz in deiner Gemeinde?
Der Hebesatz ist der Prozentsatz, den jede hebeberechtigte Gemeinde selbst bestimmt. Destatis meldet für 2025 einen durchschnittlichen Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 Prozent, einen Prozentpunkt mehr als 2024. Die Gemeinden nahmen 2025 rund 76,4 Milliarden Euro Gewerbesteuer ein, 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Dein Ort kann deutlich davon abweichen.
Welche Pflichten hast du trotz Freibetrag?
Auch wenn dein Gewerbeertrag unter 24.500 Euro liegt, zahlst du zwar nichts, aber die Gewerbeanmeldung und die Steuererklärung bleiben Pflicht. Wie die Anmeldung läuft, steht in Gewerbe anmelden 2026, die Gebühren in Gewerbeanmeldung Preise. Handwerker beachten zusätzlich die Meisterpflicht im Handwerk.
Wo findest du Steuerberater und Handwerksbetriebe?
Für die Gewerbesteuererklärung lohnt sich oft ein Profi aus der Region. Im Verzeichnis findest du Dienstleister und Handwerk und Bau mit 14.532 Betrieben (Stand: 03.11.2026), die selbst unter die Gewerbesteuer fallen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gewerbesteuer Freibetrag 2026?
24.500 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften, 5.000 Euro für bestimmte Vereine und juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 11 GewStG, abgerufen am 03.11.2026).
Zahlt eine GmbH Gewerbesteuer mit Freibetrag?
Nein. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.
Wie hoch ist die Steuermesszahl bei der Gewerbesteuer?
Sie beträgt 3,5 Prozent des Gewerbeertrags nach Abzug des Freibetrags (§ 11 Abs. 2 GewStG).
Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz?
Im Durchschnitt aller Gemeinden lag er 2025 bei 410 Prozent (Destatis, 15.10.2026). Jede Gemeinde setzt ihren eigenen Wert fest.
Kann ich die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen?
Ja, nach § 35 EStG bis zum 4,0-Fachen des Messbetrags, höchstens in Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer.
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Quellen
- Gesetze im Internet: § 11 GewStG (abgerufen am 03.11.2026)
- Gesetze im Internet: § 16 GewStG (abgerufen am 03.11.2026)
- Gesetze im Internet: § 35 EStG (abgerufen am 03.11.2026)
- Destatis: Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2025 um 1,5 % höher als im Vorjahr (abgerufen am 03.11.2026)