Heizungsförderung 2027: KfW senkt Klimabonus in Stufen

Die Heizungsförderung 2027 fällt niedriger aus als heute: Die staatseigene Förderbank KfW senkt den Klimageschwindigkeitsbonus zum 1. Februar 2027 erstmals von 16 auf 12 Prozentpunkte und danach im Halbjahresrhythmus weiter, wie die KfW am 8. Juli 2026 in einer Pressemitteilung zur reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mitteilte. Parallel sinkt der maximale Förderbetrag für die erste Wohneinheit von 28.000 auf 27.250 Euro. Wer eine neue Heizung plant, hat ab heute noch rund 132 Tage, um die aktuellen Sätze zu sichern.
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Wie stark sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus bis 2028?
Der Klimageschwindigkeitsbonus honoriert den frühen Austausch fossiler Heizungen und liegt seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 bei 16 Prozent der förderfähigen Kosten. Ab Februar 2027 sinkt er alle sechs Monate um vier Prozentpunkte, bis er im August 2028 bei null Prozent ankommt. Die KfW nennt den Antragseingang, nicht das Rechnungsdatum, als maßgeblichen Stichtag.
| Stichtag | Klimageschwindigkeitsbonus | Förderhöchstbetrag 1. Wohneinheit |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| ab 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € |
| ab 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € |
| ab 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € (fortgeschrieben) |
Quelle: KfW-Pressemitteilungen vom 8. und 21. Juli 2026, eigene Fortschreibung des halbjährlichen Rhythmus. Stand: 22.09.2026.
Was bedeutet die Kürzung konkret in Euro?
Wie sich die Absenkung auswirkt, zeigt ein Rechenbeispiel für einen Haushalt ohne Einkommensbonus (Jahreseinkommen über 50.000 Euro) mit einer 25.000-Euro-Wärmepumpe: Heute greifen Grundförderung (30 %) und Klimageschwindigkeitsbonus (16 %), macht 46 % von 25.000 Euro, also 11.500 Euro Zuschuss. Ab Februar 2027 sinkt die Quote auf 42 % (10.500 Euro), ab August 2027 auf 38 % (9.500 Euro) – ein Minus von 2.000 Euro gegenüber heute, allein durch das spätere Antragsdatum bei identischen Kosten.
Welche Boni bleiben von der Kürzung verschont?
Grundförderung und Einkommensbonus fasst die KfW nicht an. Selbstnutzende Eigentümer erhalten weiterhin 30 Prozent Grundförderung, dazu je nach Haushaltseinkommen einen Einkommensbonus von 40 Prozent (bis 30.000 Euro), 30 Prozent (bis 40.000 Euro) oder 10 Prozent (bis 50.000 Euro). Mit minderjährigen Kindern im Haushalt steigen diese Einkommensgrenzen laut KfW um 10.000 Euro je Kind, seit der Reform vom 21. Juli 2026 zusätzlich abgesichert durch einen neuen Familienzuschlag.
Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
Maßgeblich ist laut KfW der Tag, an dem der vollständige Förderantrag inklusive aller Unterlagen bei der Bank eingeht – nicht das Datum des Handwerkerangebots. Bis zur ersten Kürzung am 1. Februar 2027 bleiben ab heute noch 132 Tage, bis zur zweiten Stufe am 1. August 2027 sind es 313 Tage. Wer die Frist verpasst, verliert die Differenz unabhängig davon, wann die Heizung tatsächlich eingebaut wird.
📌 Gut zu wissen
Ein Angebot allein reicht nicht: Erst der vollständig eingereichte Antrag zählt. Wer mehrere Angebote von Fachbetrieben einholen will, findet geprüfte Sanitär- und Heizungsbetriebe im Branchenverzeichnis Sanitär & Heizung von Wer macht Was.
Wo finde ich einen Fachbetrieb für die Heizungsförderung?
Die Antragsstellung übernimmt in der Praxis meist der beauftragte Fachbetrieb mit – ein prüfbarer Kostenvoranschlag ist ohnehin Voraussetzung für die Förderung. Im Verzeichnis Sanitär & Heizung von Wer macht Was stehen aktuell 2.825 eingetragene Betriebe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich schon deshalb, weil die förderfähigen Kosten je Anbieter unterschiedlich ausfallen können.
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich eine bereits geplante Wärmepumpe jetzt noch schnell beantragen?
Nur wenn Sie die aktuellen 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus sichern wollen: Der vollständige Antrag muss vor dem 1. Februar 2027 bei der KfW eingehen. Wer erst danach beantragt, erhält automatisch die abgesenkten Sätze.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus genau?
Ein Zuschlag auf die Grundförderung für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen. Er soll den frühen Umstieg belohnen und wird deshalb schrittweise zurückgefahren.
Gilt die Kürzung auch für bereits bewilligte Förderungen?
Nein. Maßgeblich ist laut KfW ausschließlich das Datum des Antragseingangs. Bereits zugesagte Förderungen bleiben zu den ursprünglichen Konditionen bestehen.
Wie hoch ist der Einkommensbonus 2026?
Er liegt gestaffelt bei 40, 30 oder 10 Prozent, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 beziehungsweise 50.000 Euro, mit höheren Grenzen bei minderjährigen Kindern im Haushalt.
Wo beantrage ich die Heizungsförderung?
Der Antrag läuft online über das KfW-Zuschüsse-Portal, in der Regel gemeinsam mit dem beauftragten Fachbetrieb, der die technischen Nachweise liefert.
Sie betreiben einen Sanitär- oder Heizungsbetrieb?
Quellen: KfW-Pressemitteilung vom 21.07.2026, KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026, BMWE-Newsletter Energiewende, Juli 2026. Abgerufen am 22.09.2026.