Action Fruchtgummis Rückruf: Der Discounter ruft die „Cokoc Fruchtgummis Spiegeleier“ (80 Gramm) bundesweit zurück, weil sich vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums Schimmel bilden kann. Betroffen ist die Ware mit dem EAN-Code 6972007904589 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.10.2027. Verkauft wurde sie in Action-Filialen in allen 16 Bundesländern. Der Kaufpreis wird erstattet, ein Kassenbon ist nicht nötig.
Action Fruchtgummis Rückruf: Schimmel bei Cokoc Spiegeleiern

Betroffen ist ausschließlich das Produkt „Cokoc Fruchtgummis Spiegeleier“ in der 80-Gramm-Packung. Inverkehrbringer ist laut Warnmeldung die Herman Kuijper BV aus Amstelveen in den Niederlanden. Andere Cokoc-Produkte nennt die Meldung nicht.
| Angabe | Inhalt laut Warnmeldung |
|---|---|
| Produkt | Cokoc Fruchtgummis Spiegeleier, 80 Gramm |
| Inverkehrbringer | Herman Kuijper BV, Amstelveen (NL) |
| Grund | Schimmelbildung vor Ablauf des MHD möglich |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | 24.10.2027 |
| EAN-Code | 6972007904589 |
| Vertrieb | Action-Filialen |
| Betroffene Länder | alle 16 Bundesländer |
| Maßnahme | Rückgabe in der Filiale, Erstattung ohne Kassenbon |
| Veröffentlicht | 02.10.2026 |
Quelle: lebensmittelwarnung.de, abgerufen am 06.10.2026.
Was bedeutet der Action Fruchtgummis Rückruf für Kunden?
Wer die Packung zu Hause hat, sollte sie nicht essen und in eine Action-Filiale zurückbringen. Die Erstattung gilt laut Meldung auch ohne Kassenbon. Prüfen Sie dafür das Mindesthaltbarkeitsdatum 24.10.2027 und den EAN-Code 6972007904589 auf der Packung. Stimmen beide Angaben, gehört das Produkt zum Rückruf.
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Rückruf?
Lebensmittelunternehmer müssen ein Lebensmittel vom Markt nehmen, sobald sie Grund zur Annahme haben, dass es nicht sicher ist. Das schreibt Artikel 19 der EU-Verordnung 178/2002 vor. Die Information der Öffentlichkeit regelt in Deutschland § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs. Die Warnmeldung selbst nennt keine Rückgabefrist.
Wie lange könnten die Fruchtgummis noch im Umlauf sein?
Zwischen der Veröffentlichung am 2. Oktober 2026 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum am 24. Oktober 2027 liegen 387 Tage. Gekaufte Packungen können also theoretisch über ein Jahr in Haushalten lagern. Das Datum ist keine Rückgabefrist, zeigt aber, wie lange die Ware haltbar sein sollte.
Wie häufig sind Lebensmittelwarnungen in Deutschland?
Der öffentlich abrufbare RSS-Feed von lebensmittelwarnung.de listet für die 30 Tage bis zum 2. Oktober 2026 insgesamt 15 Meldungen (Stand Abruf: 06.10.2026). Das sind im Schnitt eine Warnung alle zwei Tage. Ähnliche Fälle hatten wir zuletzt beim Kimchi-Rückruf und beim Bratwurst-Rückruf bei Lidl behandelt.
Wo finden Sie Supermärkte und Händler in Ihrer Nähe?
Im Verzeichnis von Wer macht Was sind in der Kategorie Supermarkt derzeit 583 Anbieter eingetragen (Stand: 06.10.2026). Weitere Händler finden Sie unter Handel und Einzelhandel. Wer wissen will, welcher Konzern hinter einer Kette steht, liest unsere Serie, etwa Wem gehört Aldi? oder Wem gehört Netto?.
Gut zu wissen
Bei Verdacht auf gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr wenden Sie sich an Ihre Hausarztpraxis. Aktuelle Warnungen finden Sie jederzeit auf lebensmittelwarnung.de, dem gemeinsamen Portal von Bund und Ländern.
Häufige Fragen
Welche Packungsgröße ist betroffen?
Betroffen ist die 80-Gramm-Packung „Cokoc Fruchtgummis Spiegeleier“ mit dem EAN-Code 6972007904589 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.10.2027.
Brauche ich einen Kassenbon für die Erstattung?
Nein. Laut Warnmeldung erstattet Action den vollen Kaufpreis bei Rückgabe in der Filiale auch ohne Kassenbon.
Wo wurden die Fruchtgummis verkauft?
Laut Meldung in Action-Filialen. Die Warnung gilt für alle 16 Bundesländer.
Warum ist Schimmel in Fruchtgummis ein Problem?
Die Warnmeldung stuft Schimmelbildung als mögliche Gefahr durch Krankheitserreger ein. Deshalb gilt die Empfehlung, die Packung nicht zu verzehren und zurückzugeben.
Wo kann ich aktuelle Rückrufe nachlesen?
Auf lebensmittelwarnung.de sind alle amtlichen Warnungen der Bundesländer gesammelt. Wir ordnen größere Fälle zusätzlich in unseren Beiträgen ein.
Dein Betrieb fehlt im Verzeichnis?
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Quellen (abgerufen am 06.10.2026): lebensmittelwarnung.de, EUR-Lex VO 178/2002, § 40 LFGB.