Bratwurst-Rückruf bei Lidl: Metzgerfrisch-Wurst betroffen

Die wichtigsten Fakten
Lidl hat am 11. September 2026 einen bundesweiten Bratwurst-Rückruf für zwei Produkte der Eigenmarke Metzgerfrisch gestartet. Betroffen sind die „Frische Grobe Bratwurst» in der 400-Gramm-Packung sowie die XXL-Variante mit 1.600 Gramm, beide hergestellt von der SB-Convenience GmbH. Grund ist der Verdacht auf rote Plastikfremdkörper im Fleisch, die beim Verzehr Verletzungen verursachen können. Der Rückruf läuft über das offizielle Meldeportal lebensmittelwarnung.de und betrifft alle 16 Bundesländer.
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Welche Produkte sind genau betroffen?
Der aktuelle Bratwurst-Rückruf betrifft zwei Verpackungsgrößen der „Metzgerfrisch Frische Grobe Bratwurst». Beide tragen das Identitätskennzeichen DE NW 20028 EU und wurden über Lidl-Filialen in ganz Deutschland verkauft. Die folgende Tabelle fasst die Angaben der Behörden zusammen:
| Produkt | Packungsgröße | Mindesthaltbarkeitsdatum | Grund |
|---|---|---|---|
| Metzgerfrisch Frische Grobe Bratwurst | 400 Gramm | 15.09.2026 | Rote Plastikfremdkörper möglich |
| Metzgerfrisch Frische Grobe Bratwurst XXL | 1.600 Gramm | 13.09.2026 | Rote Plastikfremdkörper möglich |
Was sollten Kunden jetzt tun?
Wer von dem Bratwurst-Rückruf betroffen ist und eine der beiden Packungen zu Hause hat, sollte sie nicht mehr essen. Lidl nimmt die betroffenen Produkte in allen Filialen zurück und erstattet den Kaufpreis vollständig – auch ohne Kassenbon. Bei Fragen hilft laut Filialaushang die Lidl-Kundenhotline unter 00800 5435 5435 weiter. Wer das Produkt bereits gegessen hat und Beschwerden verspürt, sollte im Zweifel ärztlichen Rat einholen.
Wie läuft ein Lebensmittel-Rückruf rechtlich ab?
Ein Rückruf wie dieser stützt sich auf § 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB): Die zuständige Behörde – hier die Lebensmittelüberwachung Baden-Württemberg – muss die Öffentlichkeit informieren, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass ein Produkt die Gesundheit gefährdet. Rechtsgrundlage ist dabei zusätzlich Artikel 10 der EU-Verordnung 178/2002. Erstveröffentlichung und letzte Aktualisierung der Meldung erfolgten laut lebensmittelwarnung.de jeweils am 11.09.2026 – Abruf: 13.09.2026.
📌 Gut zu wissen
Fleisch- und Wurstwaren gehören zu den häufigsten Rückrufgründen in Deutschland: Laut einer Auswertung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten Bundesländer und BVL im Jahr 2025 insgesamt 323 Rückrufe über lebensmittelwarnung.de – 37 davon betrafen Fleisch- und Wurstwaren. Fremdkörper wie Plastik- oder Metallteile zählen neben Keimen wie Listerien zu den häufigsten Ursachen. Stand der Statistik: Februar 2026.
Wo finde ich einen Supermarkt oder Metzger in meiner Nähe?
Wer nach dem Rückruf lieber bei einem Anbieter in der Nähe einkaufen möchte, findet passende Betriebe im Branchenverzeichnis von Wer macht Was – von Supermärkten bis zu regionalen Metzgereien im gesamten DACH-Raum. Auch der Handel im weiteren Sinn ist dort gelistet: Die Kategorie Handel & Einzelhandel führt aktuell über 10.000 Anbieter.
Häufig gestellte Fragen
Welche Bratwurst ist von dem Rückruf betroffen?
Betroffen sind „Metzgerfrisch Frische Grobe Bratwurst» (400 Gramm, MHD 15.09.2026) und die XXL-Variante mit 1.600 Gramm (MHD 13.09.2026), beide von der SB-Convenience GmbH hergestellt und über Lidl verkauft.
Warum ruft Lidl die Bratwurst zurück?
Es besteht der Verdacht, dass rote Plastikfremdkörper in die Wurst gelangt sind. Diese können beim Verzehr zu Verletzungen führen, weshalb die Behörden den Rückruf nach § 40 LFGB angeordnet haben.
Bekomme ich mein Geld ohne Kassenbon zurück?
Ja. Lidl erstattet den Kaufpreis in allen Filialen, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
In welchen Bundesländern gilt der Rückruf?
Der Rückruf betrifft laut lebensmittelwarnung.de alle 16 Bundesländer und damit das gesamte Bundesgebiet.
Wie oft gibt es Lebensmittel-Rückrufe in Deutschland?
Im Jahr 2025 wurden laut BVL 323 Rückrufe über das Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlicht, rund ein Drittel davon wegen Krankheitserregern wie Listerien oder Salmonellen.
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Quellen: lebensmittelwarnung.de, Meldung vom 11.09.2026 (Abruf: 13.09.2026) · BVL-Pressemitteilung vom 12.02.2026 (Abruf: 13.09.2026) · § 40 LFGB, gesetze-im-internet.de (Abruf: 13.09.2026)