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Cookie-Banner einrichten: Welche Pflichten haben Website-Betreiber gegenüber Besuchern?

Cookie-Banner einrichten: Welche Pflichten haben Website-Betreiber gegenüber Besuchern?

Cookie-Banner sind ein leidiges Thema und niemand kann sich ihnen bei gewöhnlicher Internetnutzung entziehen. Für Besucher einer Website wirken sie in erster Linie störend, für die Betreiber einer Seite machen sie zumindest einmalig Extraarbeit beim Aufsetzen der Website. Und dennoch, für die meisten modernen Websites sind sie absolute Pflicht. Aber warum ist das eigentlich so und was sollte man beim Einrichten beachten?

Was sind Cookies und wofür werden sie genutzt?

Cookies begegnen uns praktisch bei jedem Besuch im Internet, auch wenn wir sie selbst gar nicht sehen. Es handelt sich um kleine Dateien, die beim Aufrufen einer Website im Browser gespeichert werden. Darin können ganz unterschiedliche Informationen hinterlegt sein, beispielsweise die gewählte Sprache oder der Inhalt eines Warenkorbes.

Andere Cookies sammeln Daten darüber, wie eine Website genutzt wird. Sie können registrieren, welche Seiten aufgerufen oder welche Inhalte angeklickt werden. Für Betreiber sind solche Informationen interessant, wenn sie mehr über ihre Besucher erfahren oder Werbung gezielter ausspielen möchten.

Cookies können grob in zwei Kategorien unterteilt werden. Technisch notwendige Cookies werden für bestimmte Funktionen einer Website gebraucht und können daher nicht einfach weggelassen werden, während andere Cookies dem Tracking, der Analyse des Nutzerverhaltens oder personalisierter Werbung dienen.

Warum sind Tracking-Cookies für Betreiber interessant?

Auf technisch nicht notwendige Cookies könnten Betreiber verzichten, viele tun es jedoch aus gutem Grund nicht. Mit ihrer Hilfe lässt sich nachvollziehen, wie Besucher eine Website nutzen, welche Inhalte besonders häufig aufgerufen werden und über welche Wege Nutzer auf einzelne Seiten gelangen.

Solche Informationen können wiederum dabei helfen, Inhalte besser auf die Interessen der Besucher abzustimmen. Das gilt sowohl für kommerzielle als auch nicht kommerzielle Seiten. Online-Shops, Online-Zeitungen oder Info-Portale wie Casino Groups können so ihre Besucher insgesamt besser verstehen.

Für einen Betreiber wie Casino Groups kann es interessant sein zu wissen, welche Inhalte besonders häufig gelesen werden und wie sich Besucher durch die Seite bewegen. Sobald dafür Tracking-Cookies zum Einsatz kommen, stellt sich allerdings die Frage nach der erforderlichen Einwilligung.

Dass eine Website Cookies verwendet, bedeutet noch nicht automatisch, dass beim ersten Besuch ein Banner auf dem Bildschirm erscheinen muss. Entscheidend ist, welche Cookies zum Einsatz kommen. Bleibt es bei den technisch notwendigen, ist keine vorherige Zustimmung erforderlich und damit auch kein Banner zur Einholung dieser Zustimmung.

Sobald Tracking, personalisierte Werbung oder andere Funktionen ins Spiel kommen, für die Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden, sieht es anders aus. In diesen Fällen muss die Zustimmung vorab erfolgen.

Die betreffenden Cookies dürfen also nicht bereits beim Aufrufen der Website gesetzt werden, während der Besucher noch überlegt, ob er auf „Akzeptieren“ klicken möchte. Das Problem ist, dass Betreiber teilweise gar nicht wissen, wo auf ihrer Website bereits Daten gesammelt werden.

Wer Google Analytics eingerichtet hat, möchte wahrscheinlich in erster Linie wissen, wie viele Menschen die eigene Seite besuchen, woher diese kommen und welche Inhalte sie lesen. Dass dafür Daten der Besucher verarbeitet werden, gerät beim Einrichten schnell in den Hintergrund.

Achtung bei eingebetteten Inhalten

Noch leichter kann das bei Inhalten passieren, die von anderen Plattformen auf der eigenen Website eingebunden werden. Ein YouTube-Video lässt sich mit wenigen Klicks direkt in einen Artikel setzen und sieht dort zunächst einfach wie ein normaler Bestandteil der Seite aus.

Technisch wird der Videoplayer jedoch von YouTube geladen und der Browser des Besuchers stellt dafür eine Verbindung zu den Servern des Anbieters her. Je nach Art der Einbindung können dabei bereits Informationen übertragen werden, bevor jemand das Video überhaupt startet.

Das betrifft nicht nur YouTube. Auch eine eingebettete Karte von Google Maps, ein Instagram-Beitrag, ein Facebook-Post oder andere Inhalte externer Plattformen können beim Laden einer Seite eine Verbindung zum jeweiligen Anbieter herstellen.

Selbst Plugins, die man für WordPress oder ein anderes Content-Management-System installiert, können Cookies setzen oder externe Dienste laden. Deshalb reicht es nicht unbedingt aus, sich zu fragen, welche Cookies man selbst eingerichtet hat.

Wer eine Website betreibt, sollte auch wissen, was die installierten Plugins und eingebundenen Inhalte im Hintergrund machen. Vor allem nach der Installation neuer Erweiterungen oder der Einbindung externer Dienste kann sich dadurch auch ändern, ob eine Einwilligung der Besucher notwendig ist.

Zum Glück muss niemand einen Cookie-Banner von Grund auf selbst programmieren. Für WordPress gibt es verschiedene Plugins wie Borlabs Cookie, Complianz oder Real Cookie Banner, mit denen sich nicht nur der Banner selbst erstellen lässt. Sie können auch verhindern, dass bestimmte Dienste bereits beim ersten Aufruf der Website aktiv werden.

Nach der Installation muss das Plugin entsprechend der eigenen Website eingerichtet werden. Google Analytics gehört dort genauso hinein wie andere Analyse- und Tracking-Dienste, sofern diese genutzt werden. Auch eingebettete Inhalte können berücksichtigt werden.

Ein YouTube-Video lässt sich dann zunächst blockieren und wird erst geladen, nachdem der Besucher seine Zustimmung gegeben hat. Ohne Zustimmung bleibt an dieser Stelle nur ein Platzhalter sichtbar. Der Banner muss Besuchern die Möglichkeit geben, nicht notwendige Cookies abzulehnen.

Ein großer Button für „Alle akzeptieren“ und eine irgendwo versteckte Ablehnung reichen dafür nicht aus. Auch bereits ausgewählte Kästchen sind bei Cookies, für die eine Einwilligung notwendig ist, keine Lösung. Wer zustimmt, muss diese Entscheidung bewusst treffen können.

Außerdem müssen Besucher erfahren, wofür die jeweiligen Cookies eingesetzt werden und welche Dienste dahinterstehen. Diese Informationen müssen nicht alle in einen kleinen Banner gequetscht werden, sondern können über die Cookie-Einstellungen und die Datenschutzerklärung erreichbar sein. Dort lassen sich die einzelnen Dienste und Zwecke genauer aufführen.

Die Angaben im Cookie-Banner sollten natürlich mit der Datenschutzerklärung übereinstimmen. Taucht dort ein Analyse- oder Werbedienst auf, den der Banner überhaupt nicht erwähnt, sollte man die Einstellungen noch einmal überprüfen. Umgekehrt gehören auch Dienste, die über den Banner gesteuert werden, in die Datenschutzerklärung.

Nach Änderungen an Plugins, Tracking-Tools oder eingebundenen Inhalten lohnt sich daher ein Blick auf beide Stellen, damit die Informationen weiterhin zum tatsächlichen Stand der Website passen. Die Entscheidung darf später natürlich auch wieder geändert werden.

Dafür kann ein dauerhaft erreichbarer Link zu den Cookie-Einstellungen auf der Website eingebaut werden. Kommt später dann ein neues Plugin, ein Analyse-Tool oder ein externer Dienst hinzu, sollte auch geprüft werden, ob sich dadurch bei den verwendeten Cookies etwas geändert hat.

Bildquelle: Pexels