Ein Unfall oder eine längere Krankheit verändert mitunter schlagartig
den Alltag und bringt neben gesundheitlichen Einschränkungen auch
erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Denn selbst wenn das
gewohnte Einkommen plötzlich wegfällt, müssen Miete, Rechnungen und
andere laufende Verpflichtungen weiterhin bezahlt werden. Zwar bietet
das Schweizer Vorsorgesystem verschiedene Absicherungsmöglichkeiten,
doch nicht immer reichen die Leistungen aus, um den bisherigen
Lebensstandard zu sichern. Umso wichtiger ist es, mögliche
Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen und gezielt vorzusorgen. Welche
Möglichkeiten es dafür gibt und worauf besonders zu achten ist, zeigt
dieser Artikel.
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Ein Unfall oder eine längere Krankheit führt unter Umständen zu
Einkommensausfällen und finanziellen Engpässen.
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Die Schweizer Lohnfortzahlung, Krankentaggeldversicherung,
Unfallversicherung (UVG), Invalidenversicherung (IV) und Pensionskasse
bieten finanzielle Absicherung, decken jedoch nicht immer den gesamten
Einkommensausfall.
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Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung trägt dazu bei,
bestehende Versorgungslücken zu schliessen und laufende Kosten
abzusichern.
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Besonders Selbstständigerwerbende und Berufseinsteiger sind
häufig von finanziellen Risiken und Vorsorgelücken betroffen.
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Ein Notgroschen für drei bis sechs Monate der laufenden Ausgaben
sowie die regelmässige Überprüfung der Vorsorge stärken die finanzielle
Sicherheit.
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Klassische Absicherung
und ihre Grenzen
Die gesetzliche Lohnfortzahlung bietet Angestellten bei
krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit eine erste finanzielle
Absicherung, ist jedoch zeitlich begrenzt. Bei längerer Krankheitsdauer
kann eine Krankentaggeldversicherung einen Teil des Einkommens ersetzen,
sofern eine entsprechende Versicherung besteht. Die Leistungen betragen
häufig 80 Prozent des versicherten Lohnes, sodass ein Teil des
bisherigen Einkommens ungedeckt bleibt.
Welche weiteren Leistungen bei einer längerfristigen
Erwerbsunfähigkeit greifen, hängt unter anderem davon ab, ob die
gesundheitlichen Einschränkungen auf eine Krankheit oder einen Unfall
zurückzuführen sind. Bei Unfällen ist zudem wichtig, ob der Versicherungsschutz
auch Freizeitunfälle umfasst.
Welche Absicherung greift bei Arbeits- und
Erwerbsunfähigkeit?
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Lohnfortzahlung: Arbeitgeber zahlen bei
krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit den Lohn für eine begrenzte Dauer
weiter. Diese hängt unter anderem von der Dauer des Arbeitsverhältnisses
ab. Im ersten Dienstjahr beträgt sie unter den gesetzlichen
Voraussetzungen mindestens drei Wochen.
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Krankentaggeld: Bei längerer krankheitsbedingter
Arbeitsunfähigkeit ersetzt eine bestehende Krankentaggeldversicherung
einen Teil des versicherten Lohnes. Viele Arbeitgeber schliessen dafür
eine entsprechende Versicherung ab. Die Leistungen betragen häufig 80
Prozent des versicherten Lohnes während bis zu 720 oder 730
Tagen.
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Unfallversicherung (UVG): Angestellte sind
obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Wer mindestens acht
Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist auch gegen
Freizeitunfälle abgesichert. Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit zahlt
die Unfallversicherung ab dem dritten Tag nach dem Unfall in der Regel
80 Prozent des versicherten Verdienstes als Taggeld.
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Invalidenrente (IV): Die staatliche
Invalidenversicherung unterstützt Menschen, deren Erwerbsfähigkeit durch
eine Krankheit oder einen Unfall langfristig eingeschränkt ist. Eine
IV-Rente kommt grundsätzlich ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent
infrage, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anspruch
entsteht frühestens nach einer einjährigen Wartezeit. Je nach Anspruch
kommen Leistungen der Pensionskasse oder Unfallversicherung
hinzu.
Die Versorgungslücke
schliessen
Um das gewohnte Lebensniveau auch bei langfristigen gesundheitlichen
Beeinträchtigungen möglichst aufrechtzuerhalten, bietet eine private
Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine zusätzliche finanzielle
Absicherung. Sie ergänzt die Leistungen der staatlichen und beruflichen
Vorsorge und zahlt nach einer vereinbarten Wartefrist eine Rente, wenn
die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Versicherung
sind Erwerbsausfälle infolge körperlicher oder psychischer Erkrankungen
sowie Unfällen abgedeckt.
Die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente lässt sich beim
Vertragsabschluss an den persönlichen Bedarf anpassen, um laufende
Kosten möglichst gut abzudecken. Zudem sehen bestimmte Versicherungen
eine Prämienbefreiung während des Rentenbezugs vor, was Betroffene
finanziell entlastet.
Kurzfristiger Ausfall
Angestellte |
Gesetzliche Lohnfortzahlung, bei versicherten Unfällen
UVG-Taggeld |
Notgroschen auf einem Sparkonto |
Mittelfristiger Ausfall
Angestellte und Selbstständigerwerbende |
Krankentaggeld, sofern versichert, bzw. UVG-Taggeld bei versicherten
Unfällen |
Krankentaggeldversicherung bei fehlender Absicherung |
Langfristige Erwerbsunfähigkeit
Alle Erwerbstätigen |
Invalidenrente (IV), gegebenenfalls Leistungen der Pensionskasse
oder Unfallversicherung |
Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung |
Steuerliche
Vorteile bei der privaten Absicherung
Ein häufig übersehener Vorteil bei der privaten Absicherung gegen
Erwerbsunfähigkeit liegt in den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Bei Vorsorgelösungen innerhalb der Säule 3a lassen sich die
Versicherungsbeiträge bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen vom
steuerbaren Einkommen abziehen. Bei Versicherungen der Säule 3b gelten
andere, eingeschränkte Abzugsmöglichkeiten, die unter anderem vom
Wohnkanton und der persönlichen Steuersituation abhängen.
Im Leistungsfall müssen ausgezahlte Erwerbsunfähigkeitsrenten in der
Regel als Einkommen versteuert werden. Deshalb sollten mögliche
Steuerabzüge und die spätere Besteuerung bereits beim Abschluss der
Versicherung berücksichtigt werden. So lässt sich die Rentenhöhe passend
zum persönlichen Finanzbedarf festlegen.
Erhöhte
Risiken für Selbstständige und Berufseinsteiger
Für Selbstständigerwerbende und junge Menschen am Anfang ihrer
beruflichen Laufbahn kann ein Einkommensausfall besonders belastend
sein. Selbstständige tragen das volle
Unternehmerrisiko und müssen bei Krankheit oder Unfall häufig mit
unmittelbaren Einnahmeausfällen rechnen, während betriebliche und
private Fixkosten weiterlaufen.
Auch bei Berufseinsteigern und Studierenden ist der Vorsorgeschutz
häufig eingeschränkt, etwa wenn sie noch keiner Pensionskasse
angeschlossen sind. Zwar bietet die Schweizer Invalidenversicherung (IV)
eine grundlegende Absicherung, doch die Leistungen reichen nicht immer
aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Eine private
Vorsorgelösung hilft, solche Lücken zu schliessen.
Zu den finanziellen Risiken und Vorsorgelücken zählen
insbesondere:
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Keine Lohnfortzahlung: Bei Krankheit entfällt
für Selbstständigerwerbende häufig unmittelbar das Einkommen, da kein
Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.
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Fehlende Krankentaggeldversicherung: Ohne
freiwillige Absicherung besteht bei krankheitsbedingtem Erwerbsausfall
in der Regel kein Anspruch auf Krankentaggeld.
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Höheres Insolvenzrisiko: Längerfristige
Einnahmeausfälle erhöhen bei Selbstständigerwerbenden das Risiko
finanzieller Engpässe und im schlimmsten Fall einer
Zahlungsunfähigkeit.
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Fehlende obligatorische Vorsorge:
Selbstständigerwerbende sind weder obligatorisch in der beruflichen
Vorsorge (2. Säule) noch in der Unfallversicherung versichert. Eine
freiwillige Absicherung steht ihnen offen.
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Vorsorgelücken bei Berufseinsteigern: Wer noch
keiner Pensionskasse angeschlossen ist, verfügt bei Invalidität
möglicherweise nur über Leistungen der IV. Deren Höhe hängt unter
anderem vom bisherigen Einkommen und der anrechenbaren Beitragsdauer
ab.
Finanzielle Rücklagen
für den Ernstfall
Neben Versicherungsverträgen spielt der Aufbau
finanzieller Rücklagen eine wichtige Rolle bei der persönlichen
Absicherung. Ein kurzfristiger Einkommensausfall oder unerwartete
Ausgaben, etwa für medizinische Behandlungen, lassen sich besser
abfedern, wenn ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Als
Richtwert empfiehlt sich eine Reserve für drei bis sechs Monate der
laufenden Ausgaben auf einem kurzfristig verfügbaren Sparkonto. Für
Selbstständigerwerbende können höhere Rücklagen sinnvoll sein, da auch
betriebliche Fixkosten weiterlaufen. Dieser Notgroschen dient als
finanzieller Puffer, um vorübergehende Engpässe zu überbrücken.
Gleichzeitig verringert er das Risiko, im Ernstfall kurzfristig Kredite
aufnehmen oder langfristige Anlagen mit Verlust verkaufen zu müssen.
Regelmässige
Überprüfung der Vorsorgestrategie
Der Schutz vor den finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit
sollte regelmässig überprüft und an veränderte Lebensumstände angepasst
werden. Lohnerhöhungen, Familienzuwachs, der Erwerb von Wohneigentum,
ein Stellenwechsel oder der Schritt
in die berufliche Selbstständigkeit wirken sich auf den monatlichen
Finanzbedarf und den bestehenden Versicherungsschutz aus. Deshalb
empfiehlt es sich, alle paar Jahre sowie bei grösseren Veränderungen die
Leistungen der Invalidenversicherung (IV), der Pensionskasse und der
bestehenden Versicherungen zu überprüfen. Bei Bedarf lassen sich private
Vorsorgelösungen im Rahmen der Vertragsbedingungen anpassen, um
frühzeitig erkannte Versorgungslücken zu schliessen und den gewohnten
Lebensstandard auch bei langfristiger Erwerbsunfähigkeit möglichst gut
abzusichern.