Das E.ON Fernwärme Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Oktober 2026 erklärt die Preisänderungsklauseln von E.ON Energy Solutions in drei Versorgungsgebieten für unwirksam: Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht in Revision zum Bundesgerichtshof, und eine Rückzahlung gibt es erst danach – und nur für Kunden, die sich bis zum 14. September 2026 ins Klageregister eingetragen haben.
E.ON Fernwärme Urteil: OLG Hamm kippt Preisklauseln

Im E.ON Fernwärme Urteil stellte das Gericht fest, dass die Formeln, mit denen E.ON die Fernwärmepreise bei laufenden Verträgen anpasst, in drei Gebieten gegen das Recht verstoßen. Geklagt hatte der vzbv gegen die E.ON Energy Solutions GmbH. Laut dem Bericht von beck-aktuell über die mündliche Verhandlung addierte E.ON beim Einkauf der Wärme, multiplizierte aber beim Verkauf an Endkunden – das erzeugte Hebeleffekte und höhere Preise. Das Gericht rügte Verstöße gegen das Gebot der Kostenorientierung.
Für die übrigen 20 der 23 Versorgungsgebiete traf der Senat keine Feststellung. Er will die Klauseln je Gebiet prüfen. Genau deshalb legt der vzbv Revision ein. Ronny Jahn, Leiter des Teams Sammelklagen, nennt das Urteil laut vzbv „einen wichtigen Etappensieg“.
| Versorgungsgebiet | Stand nach dem Urteil vom 12.10.2026 |
|---|---|
| Erkrath-Hochdahl (NRW) | Klausel unwirksam festgestellt, nicht rechtskräftig |
| Hamburg-Lohbrügge-Nord | Klausel unwirksam festgestellt, nicht rechtskräftig |
| Schwalbach-Limes (Hessen) | Klausel unwirksam festgestellt, nicht rechtskräftig |
| 20 weitere Gebiete (u. a. Dortmund, Leverkusen, Pinneberg, Elmshorn) | Keine Feststellung; Anmeldung bleibt bestehen, Urteil gilt als Indiz |
Quelle: vzbv und Verbraucherzentrale NRW, abgerufen am 13.10.2026.
Welche Rechtsgrundlage gilt für Preisänderungsklauseln bei Fernwärme?
Maßgeblich ist § 24 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Preisänderungsklauseln müssen danach „sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme durch das Unternehmen (Kostenelement)“ als auch „die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Marktelement)“ angemessen berücksichtigen. So gibt es die Rechtslupe in ihrem Bericht über die BGH-Urteile vom 27. September 2023 (VIII ZR 249/22 und VIII ZR 263/22) wieder. Das Gericht prüft die Klauseln gebietsweise.
Wie viel Geld steht bei den E.ON-Fernwärmepreisen auf dem Spiel?
Die Verbraucherzentrale NRW nennt für Erkrath-Hochdahl einen Arbeitspreis von 6,18 Cent je Kilowattstunde (Ende 2020, brutto) und 23,24 Cent (2023, brutto). Daraus ergibt sich rechnerisch ein Faktor von 3,76, also ein Plus von rund 276 Prozent. Bei 15.000 kWh Jahresverbrauch liegt der Arbeitspreis zum Preisstand 2023 um 2.559 Euro über dem von 2020 (15.000 kWh × 17,06 Cent). Das ist eine eigene Überschlagsrechnung und kein Erstattungsanspruch: Der vzbv beziffert die Mehrkosten für 2021 und 2022 bei diesem Verbrauch auf etwa 3.500 Euro. Erstattet würde die Differenz zwischen abgerechnetem und vertragsgemäßem Preis, multipliziert mit dem Verbrauch.
| Kennzahl | Wert | Stand |
|---|---|---|
| Arbeitspreis Erkrath-Hochdahl, Ende 2020 | 6,18 ct/kWh brutto | Verbraucherzentrale NRW |
| Arbeitspreis Erkrath-Hochdahl, 2023 | 23,24 ct/kWh brutto | Verbraucherzentrale NRW |
| Preisfaktor 2023 zu 2020 | 3,76 (+276 %) | eigene Berechnung |
| Differenz bei 15.000 kWh Verbrauch | 2.559 € pro Jahr (Preisniveau 2023) | eigene Berechnung |
Wie geht es nach dem E.ON Fernwärme Urteil weiter?
Der Gang zum BGH dauert; wie lange, ist offen. Die Anmeldung zur Sammelklage hemmt die Verjährung, ohne dass Angemeldete etwas tun müssen. Die Hemmung endet sechs Monate nach rechtskräftigem Abschluss. Die Verbraucherzentrale NRW rät allen Kunden, Preiserhöhungen schriftlich zu widersprechen, E.ON eine Zahlungsfrist von 14 Tagen zu setzen und Rechnungen unter Vorbehalt zu bezahlen. Wer Fernwärme grundsätzlich hinterfragt, findet im Verzeichnis 2.843 Betriebe für Sanitär und Heizung (Stand 13.10.2026). Zu Kosten und Fördergeld helfen die Beiträge zur Heizungsförderung 2027 und zu Sanitär-Kosten; die Preisentwicklung beim Strom zeigt Strompreise Haushalte 2026.
Häufige Fragen
Gilt das Urteil für alle E.ON-Fernwärmekunden?
Nein. Das E.ON Fernwärme Urteil gilt zunächst für Kunden in Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes, die sich ins Klageregister eingetragen haben (Unwirksamkeit festgestellt). In den übrigen 20 Gebieten dient das Urteil als Indiz, ersetzt aber keine verbindliche Feststellung.
Kann ich mich der Sammelklage noch anschließen?
Nein. Das Klageregister wurde am 14. September 2026 geschlossen. Bereits erfolgte Anmeldungen bleiben bestehen. Alle anderen Kunden können Preiserhöhungen schriftlich widersprechen und ihre Ansprüche selbst geltend machen.
Bekomme ich jetzt Geld zurück?
Noch nicht. Das Urteil verpflichtet E.ON nicht unmittelbar zur Zahlung. Erst nach Rechtskraft können sich angemeldete Kunden darauf berufen. Der vzbv erwartet eine Erstattung, garantiert ist sie nicht.
Was bedeutet „nicht rechtskräftig“?
Gegen das Urteil ist Revision möglich. Der vzbv legt sie beim Bundesgerichtshof ein, E.ON kann das ebenfalls tun. Erst die BGH-Entscheidung macht die Feststellung endgültig.
Wie lange ist die Verjährung gehemmt?
Für angemeldete Kunden läuft die Verjährung nicht, solange das Verfahren dauert. Die Hemmung endet sechs Monate nach dem rechtskräftigen Abschluss.
Heizung, Sanitär, Wärmepumpe: Kunden finden dich
Betriebe aus dem Heizungsbau tragen sich kostenlos ein und werden bei der Suche nach Anbietern in der Region gefunden.
Quellen
- vzbv: Sammelklage-Urteil zu E.ON-Fernwärme, abgerufen am 13.10.2026
- Verbraucherzentrale NRW: Alle Fragen zur Klage gegen E.ON, abgerufen am 13.10.2026
- beck-aktuell: Bericht zur Verhandlung vor dem OLG Hamm, abgerufen am 13.10.2026
- Rechtslupe: Preisanpassungsklauseln in der Fernwärmeversorgung (§ 24 AVBFernwärmeV), abgerufen am 13.10.2026