Das Lieferkettengesetz einfach erklärt: Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland, die Menschenrechte und Umweltschutzstandards in ihren globalen Lieferketten zu achten. Seit dem 1. Januar 2023 regelt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG), auch bekannt als Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die Verantwortung deutscher Unternehmen für ihre direkten und indirekten Zulieferer. Ziel ist es, Ausbeutung und Umweltzerstörung in Entwicklungsländern zu minimieren, indem Firmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards angehalten werden.
Lieferkettengesetz einfach erklärt: Pflichten, Kosten und EU-Regeln 2026

- Das LkSG ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und gilt seit 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern in Deutschland.
- Es fordert von betroffenen Unternehmen die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in der gesamten Lieferkette.
- Zu den Kernpflichten gehören Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens.
- Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern und dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen geahndet werden.
- Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten und wird die Anforderungen in den kommenden Jahren erweitern.
Was ist das Lieferkettengesetz und warum wurde es eingeführt?
Das Lieferkettengesetz, offiziell Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), ist ein deutsches Gesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, ihrer Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards in ihren globalen Lieferketten nachkommen. Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes entstand aus wiederkehrenden Berichten über Kinderarbeit, Zwangsarbeit, unzureichende Arbeitssicherheit und Umweltverschmutzung in den Produktionsländern globaler Güter. Die Bundesregierung reagierte damit auf Forderungen von Zivilgesellschaft und Gewerkschaften, die eine verbindliche Regulierung statt freiwilliger Selbstverpflichtungen forderten. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 11. Juni 2021 nach intensiven Debatten, um einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der Unternehmen zu mehr Transparenz und Rechenschaft verpflichtet.
Für wen gilt das Lieferkettengesetz in Deutschland?
Das Lieferkettengesetz gilt in Deutschland stufenweise für Unternehmen basierend auf ihrer Mitarbeiterzahl. Seit dem 1. Januar 2023 betraf es zunächst Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland. Ein Jahr später, am 1. Januar 2024, wurde der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland erweitert. Dabei werden alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer berücksichtigt, einschließlich entsandter Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen tätig sind. Konzernunternehmen werden als Einheit betrachtet, wobei die Mitarbeiterzahl der Muttergesellschaft maßgeblich ist. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sind direkt nicht betroffen, können aber indirekt durch die Anforderungen ihrer größeren Geschäftspartner in die Pflicht genommen werden.
Welche Sorgfaltspflichten ergeben sich aus dem Gesetz?
Aus dem Lieferkettengesetz ergeben sich eine Reihe von Sorgfaltspflichten, die Unternehmen systematisch umsetzen müssen. Diese umfassen primär die Etablierung eines Risikomanagements, die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, die Verankerung von Präventionsmaßnahmen und die Einrichtung von Beschwerdeverfahren. Unternehmen müssen eine Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie abgeben und einen Menschenrechtsbeauftragten benennen. Bei direkten Zulieferern sind diese Pflichten umfassend, bei indirekten Zulieferern greifen sie, sobald ein Unternehmen von einem möglichen Verstoß Kenntnis erlangt. Jährliche Berichte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind ebenfalls verpflichtend, um die Umsetzung der Sorgfaltspflichten transparent zu machen. Dies dient der Kontrolle und dem Nachweis der geleisteten Anstrengungen.
Was sind die Kosten und Herausforderungen bei der Umsetzung?
Die Umsetzung des Lieferkettengesetzes bringt für betroffene Unternehmen erhebliche Kosten und Herausforderungen mit sich. Dazu zählen Investitionen in IT-Systeme zur Datenerfassung und -verwaltung entlang der Lieferkette, die Schaffung neuer Compliance-Strukturen und die Schulung von Mitarbeitern. Eine Studie der IHK aus dem Jahr 2023 zeigte, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten bei der Identifizierung und Bewertung von Risiken bei ihren Zulieferern haben, insbesondere in komplexen, mehrstufigen Lieferketten. Die Kosten können je nach Unternehmensgröße und Komplexität der Lieferkette variieren, bewegen sich aber oft im sechs- bis siebenstelligen Bereich für die initiale Implementierung und den laufenden Betrieb. Hinzu kommt der administrative Aufwand für die Berichterstattung und die Pflege des Beschwerdemanagements.
Wie unterscheidet sich das deutsche vom EU-Lieferkettengesetz?
Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) war ein Vorreiter auf europäischer Ebene, doch seit dem 25. Juli 2024 ist das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) in Kraft. Die EU-Richtlinie geht in einigen Punkten über das deutsche Gesetz hinaus. Sie erfasst beispielsweise eine breitere Palette von Umweltrisiken, einschließlich des Klimaschutzes, und sieht zivilrechtliche Haftungsregelungen vor, die im LkSG fehlen. Die CSDDD wird gestaffelt eingeführt, beginnend mit den größten Unternehmen ab 2027. Während das LkSG in Deutschland weiterhin gilt, müssen sich deutsche Unternehmen, die unter die CSDDD fallen, auf erweiterte Anforderungen einstellen. Die EU-Richtlinie zielt auf eine Harmonisierung der Sorgfaltspflichten innerhalb der Europäischen Union ab und wird langfristig die nationalen Gesetze überlagern oder ergänzen. Weitere Informationen zu den Grundlagen des internationalen Handels finden Sie in unserem Artikel über Außenhandel Grundlagen: Einfach erklärt.
Gibt es Pläne zur Abschaffung oder Änderung des Lieferkettengesetzes?
Konkrete Pläne zur vollständigen Abschaffung des deutschen Lieferkettengesetzes existieren derzeit nicht, jedoch gibt es fortlaufende Diskussionen über mögliche Anpassungen und die Integration in das EU-Lieferkettengesetz. Wirtschaftsverbände äußern regelmäßig Kritik an der bürokratischen Last und den Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen. Die Bundesregierung beobachtet die Umsetzung des LkSG und die Entwicklung der EU-Richtlinie genau. Es wird erwartet, dass es in den kommenden Jahren zu einer Überarbeitung oder Anpassung des nationalen Gesetzes kommt, um Überschneidungen mit der CSDDD zu vermeiden und eine kohärente Rechtslage zu gewährleisten. Eine vollständige Abschaffung im Bereich Wirtschaft ist unwahrscheinlich, da der Grundgedanke der Unternehmensverantwortung international an Bedeutung gewinnt.
Nutzen Sie die Übergangszeit, um Ihre Lieferketten transparent zu machen. Beginnen Sie mit einer detaillierten Analyse Ihrer direkten Zulieferer und identifizieren Sie potenzielle Risikobereiche. Eine frühzeitige Implementierung von Prozessen für das Risikomanagement und Beschwerdeverfahren kann spätere Sanktionen vermeiden und das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner stärken.
Häufig gestellte Fragen
Warum wird das Lieferkettengesetz kritisiert?
Das Lieferkettengesetz wird hauptsächlich wegen des hohen bürokratischen Aufwands und der potenziellen Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen kritisiert. Kritiker argumentieren, dass die Anforderungen, insbesondere die Risikoanalyse und die Etablierung von Beschwerdemechanismen, für viele Firmen, auch für große, schwer umsetzbar sind, insbesondere bei komplexen, globalen Lieferketten. Zudem wird bemängelt, dass das Gesetz keine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen vorsieht, was aus Sicht einiger Menschenrechtsorganisationen eine entscheidende Lücke darstellt. Die Initiative Lieferkettengesetz, die sich für eine strengere Regulierung einsetzt, fordert beispielsweise eine Ausweitung der Haftung, um die Durchsetzung der Sorgfaltspflichten effektiver zu gestalten.
In welchen Ländern gibt es Lieferkettengesetze?
Neben Deutschland haben auch andere Länder und Regionen Gesetze zur Unternehmensverantwortung in Lieferketten eingeführt oder planen diese. Frankreich war mit dem «Devoir de Vigilance» (Sorgfaltspflichtgesetz) ein Vorreiter. Auch in den Niederlanden gibt es ein Gesetz gegen Kinderarbeit in Lieferketten. Auf internationaler Ebene ist das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) von großer Bedeutung, das die Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der gesamten Europäischen Union harmonisieren wird. Dies zeigt einen globalen Trend hin zu mehr Unternehmensverantwortung, der über nationale Grenzen hinausgeht. Die Verpflichtungen können sich je nach Jurisdiktion unterscheiden, aber der Grundgedanke ist überall derselbe: Unternehmen sollen für ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zur Rechenschaft gezogen werden.
Wer muss sich an das Lieferkettengesetz halten?
In Deutschland müssen sich seit dem 1. Januar 2024 alle Unternehmen an das Lieferkettengesetz halten, die mindestens 1.000 Mitarbeiter im Inland beschäftigen. Diese Schwelle umfasst alle Arbeitnehmer, die in Deutschland bei dem Unternehmen beschäftigt sind. Für Konzerne ist die Mitarbeiterzahl der Muttergesellschaft entscheidend. Obwohl kleinere Unternehmen (KMU) nicht direkt betroffen sind, können sie indirekt in die Pflicht genommen werden, wenn sie Zulieferer für größere, dem Gesetz unterliegende Unternehmen sind. Diese größeren Partner können von ihren KMU-Zulieferern die Einhaltung bestimmter Standards oder die Bereitstellung von Informationen verlangen, um ihren eigenen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die zuständige Behörde für die Überwachung und Durchsetzung des Gesetzes.
Wann trat das EU-Lieferkettengesetz in Kraft?
Das EU-Lieferkettengesetz, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU hatten die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die tatsächliche Anwendung der CSDDD erfolgt gestaffelt: Die größten Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro müssen die Regeln ab 2027 einhalten. Für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro beginnt die Pflicht ab 2028. Kleinere Unternehmen werden ab 2029 in den Anwendungsbereich fallen. Dies gibt den Unternehmen eine Übergangszeit zur Anpassung ihrer Prozesse und Strukturen.
Welche Rolle spielt das Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen?
Das Lieferkettengesetz spielt eine zentrale Rolle für deutsche Unternehmen, da es ihre Verantwortung für Menschenrechte und Umweltschutz entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten rechtlich verankert. Es zwingt Unternehmen dazu, ihre Beschaffungspraktiken zu überdenken und proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Umweltverschmutzung zu identifizieren und zu minimieren. Dies kann das Unternehmensimage verbessern, Risiken für Reputationsschäden reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend verantwortungsbewussten Markt stärken. Für viele Unternehmen bedeutet dies eine umfassende Umstrukturierung ihrer Compliance-Abteilungen und die Notwendigkeit, eng mit Zulieferern weltweit zusammenzuarbeiten, um die geforderten Standards zu erreichen.
Wo finden Unternehmen weitere Informationen zum Lieferkettengesetz?
Unternehmen, die weitere Informationen zum Lieferkettengesetz suchen, finden umfassende Ressourcen bei verschiedenen Stellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten auf ihren Webseiten detaillierte Leitfäden, FAQs und Veröffentlichungen zum LkSG an. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) stellen ebenfalls Informationen und Beratungsangebote bereit, insbesondere für regionale Unternehmen. Zudem bieten spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien und Beratungsfirmen umfangreiche Dienstleistungen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten an. Es ist ratsam, sich direkt an offizielle Quellen wie das BMAS zu wenden, um aktuelle und verbindliche Informationen zu erhalten.
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Fazit
Das Lieferkettengesetz markiert einen Wendepunkt in der Unternehmensverantwortung. Es verpflichtet deutsche Unternehmen, proaktiv gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren globalen Lieferketten vorzugehen. Obwohl die Umsetzung mit Herausforderungen und Kosten verbunden ist, fördert es langfristig eine nachhaltigere und ethischere Wirtschaftsweise. Mit dem Inkrafttreten des EU-Lieferkettengesetzes im Juli 2024 werden die Anforderungen weiter steigen und eine europaweite Harmonisierung bewirken. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den Sorgfaltspflichten auseinandersetzen und entsprechende Prozesse implementieren, sichern nicht nur ihre Compliance, sondern stärken auch ihre Reputation und Zukunftsfähigkeit in einem globalen Markt, der zunehmend Wert auf soziale und ökologische Standards legt.