Wirtschaft

Rabatt-App-Klage: Lidl, Netto und Penny vor Gericht

Rabatt-App-Klage: Kundin am Supermarkt-Kassenband mit Smartphone

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt seit 2025 drei Gerichtsverfahren gegen Lidl, Netto und Penny – wegen der Rabatte in deren Kunden-Apps. Die Rabatt-App-Klage wirft den Ketten vor, Kunden ohne Smartphone oder App zu benachteiligen und persönliche Daten als verdeckten Preis für die Vergünstigungen zu verlangen. Alle drei bislang entschiedenen Verfahren gingen vor den Oberlandesgerichten zugunsten der Handelsketten aus – der Streit liegt jetzt beim Bundesgerichtshof.

Das Wichtigste in Kürze
  • Klagen laufen gegen Lidl (OLG Stuttgart), Netto (OLG Bamberg) und Penny (OLG Hamm) wegen der Rabatte in Lidl Plus, der Netto-App und der Penny-App
  • Rechtsgrundlage ist § 19 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – das Diskriminierungsverbot bei Alltagsgeschäften
  • Alle drei Klagen wurden bislang abgewiesen, gegen das Lidl-Urteil ist beim BGH bereits Revision anhängig
  • Betroffen sind vor allem Kundinnen und Kunden ohne Smartphone – die Netto-App ist zudem erst ab 14 Jahren nutzbar

Worum geht es bei der Rabatt-App-Klage gegen Lidl, Netto und Penny?

Lidl Plus, die Netto-App und die Penny-App gewähren Rabatte von teils mehreren Prozent nur registrierten Nutzern. Der vzbv sieht darin ein Bezahlmodell mit Daten statt Geld: Wer die App nicht installiert – etwa weil kein Smartphone vorhanden ist – zahlt an der Kasse den vollen Preis. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale fehlt für diese Ungleichbehandlung ein sachlicher Grund, weshalb sie seit 2025 gegen alle drei Ketten klagt.

Welche Supermärkte sind betroffen und was wird ihnen vorgeworfen?

Beklagt sind die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG, die Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG und die Penny-Markt GmbH. Der vzbv stützt sich auf § 19 AGG, der Benachteiligungen bei Alltagsgeschäften grundsätzlich untersagt. Ein konkretes Beispiel aus der Klage: Die Netto-App darf laut deren Nutzungsbedingungen erst ab 14 Jahren verwendet werden – jüngere Kundinnen und Kunden sind von den Rabatten also unabhängig vom Smartphone-Besitz ausgeschlossen. Die Rabatt-App-Klage richtet sich damit nicht gegen Rabatte an sich, sondern gegen deren Kopplung an eine App-Pflicht.

Wie ist der aktuelle Stand vor Gericht?

Bislang hat der vzbv in allen drei Verfahren vor den Oberlandesgerichten verloren. Eine Übersicht mit Stand 16. September 2026:

Kette Gericht Aktenzeichen Urteil Revision
Lidl OLG Stuttgart 6 UKl 2/25 23.09.2025 – Klage abgewiesen Beim BGH anhängig
Netto OLG Bamberg 3 UKl 16/25 e 18.03.2026 – Klage abgewiesen Nach Berichten nicht zugelassen
Penny OLG Hamm I-13 UKl 7/25 16.04.2026 – Klage abgewiesen Zugelassen, vzbv prüft Urteilsbegründung

Der Bundesgerichtshof muss die Rabatt-App-Klage gegen Lidl nun grundsätzlich klären. Fällt die Revision zugunsten des vzbv aus, dürften Netto und Penny mit ähnlichen Argumenten rechnen – auch wenn ihre eigenen Urteile formal bereits rechtskräftig oder auf dem Weg dorthin sind.

📌 Gut zu wissen

Wie der Preisvergleich von Smhaggle zeigt, liegt die reale Ersparnis durch App-Rabatte oft deutlich unter dem gefühlten Wert – viele Kundinnen und Kunden überschätzen den Vorteil gegenüber dem regulären Einkauf ohne App.

Was bedeutet das für Kundinnen und Kunden ohne App?

Wer kein Smartphone nutzt oder die App bewusst meidet, zahlt an der Kasse weiterhin den regulären Preis – rechtlich ist das nach den bisherigen Urteilen zulässig. Der vzbv rät betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern, konkrete Fälle von Benachteiligung zu dokumentieren, da diese für ein mögliches BGH-Verfahren relevant werden können. (Lesen Sie auch: Wem gehört Lidl und Kaufland?)

Häufige Fragen

Warum klagt die Verbraucherzentrale gegen Rabatt-Apps?

Der vzbv sieht in der Kopplung von Rabatten an eine App-Pflicht eine unzulässige Benachteiligung von Kundinnen und Kunden ohne Smartphone nach § 19 AGG.

Welche Supermärkte sind von der Klage betroffen?

Beklagt sind Lidl (Lidl Plus), Netto Marken-Discount und Penny – jeweils vor einem eigenen Oberlandesgericht.

Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

Alle drei Klagen wurden vor den Oberlandesgerichten abgewiesen. Gegen das Lidl-Urteil ist beim BGH Revision anhängig, bei Penny wurde sie zugelassen.

Ab welchem Alter darf die Netto-App genutzt werden?

Laut Nutzungsbedingungen ist die Netto-App erst ab 14 Jahren zugelassen – jüngere Kundinnen und Kunden bleiben von den App-Rabatten ausgeschlossen.

Muss ich als Kunde ohne App auf Rabatte verzichten?

Nach aktueller Rechtslage ja – die App-exklusiven Rabatte sind rechtlich bislang nicht zu beanstanden, solange kein BGH-Urteil das ändert.

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Quellen: vzbv – Fragen & Antworten zu den Supermarkt-App-Klagen · vzbv – Verfahrensstand Lidl/OLG Stuttgart (beide abgerufen am 16.09.2026). Alle Anbieter im Überblick: Supermärkte im Verzeichnis. (Lesen Sie auch: Lidl-Rückruf: Dulano-Salami betroffen)