Verpackungssteuer Potsdam: 0,50 Euro je Einwegbecher ab Oktober

Die Verpackungssteuer Potsdam gilt ab dem 1. Oktober 2026: Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Einwegverpackungen verkauft, zahlt 0,50 Euro je Einwegbehälter oder -becher und 0,20 Euro je Einwegbesteck. Steuerschuldner ist der Endverkäufer – also Restaurant, Imbiss, Café oder Tankstelle, nicht der Gast. Die Stadt hat den Start im Juli um drei Monate verschoben und stellt bis 2028 insgesamt 170.000 Euro Fördergeld für Mehrweg bereit (Stand: 30.09.2026).
Was regelt die Verpackungssteuer Potsdam genau?
Die Satzung belegt Einweggeschirr und Einwegbesteck mit einer örtlichen Verbrauchsteuer, sobald Speisen und Getränke zum Sofortverzehr oder zum Mitnehmen abgegeben werden. Die Stadtverordneten beschlossen sie im März 2026. Die Stadt nennt Sätze je Stück; eine Obergrenze je Mahlzeit weist ihre Informationsseite nicht aus. Die Angaben stammen von potsdam.de.
| Gegenstand | Steuer je Stück |
|---|---|
| Einwegbehälter, -becher, -teller (Speisen und Getränke) | 0,50 Euro |
| Einwegbesteck und Besteck-Sets | 0,20 Euro |
Wer muss zahlen – und wer nicht?
Zahlen muss der Endverkäufer von Speisen und Getränken: Restaurants, Imbisse, Eisdielen, Cafés und Tankstellen mit Take-away-Angebot. Befreit sind Betriebe, die ausschließlich Mehrweg nutzen, außerdem Veranstaltungen und Märkte mit höchstens zehn Betriebstagen pro Jahr in Potsdam, pfandpflichtige Behälter sowie verschlossene Supermarkt-Ware, die nicht zum Sofortverzehr gedacht ist.
Wann musst du die Steuer erklären und zahlen?
Der Erklärungszeitraum ist das Kalendervierteljahr; die Erklärung ist bis zum 15. Tag nach Quartalsende fällig. Die Zahlung folgt innerhalb eines Monats nach dem Steuerbescheid. Für den Start heißt das, wenn du das Datum nachrechnest:
| Quartal | Erklärung spätestens | Zahlung |
|---|---|---|
| 4. Quartal 2026 (1. Oktober bis 31. Dezember) | 15. Januar 2027 | einen Monat nach Steuerbescheid |
| 1. Quartal 2027 | 15. April 2027 | einen Monat nach Steuerbescheid |
Was kostet die Steuer einen Imbiss im Quartal?
Ein Betrieb mit 100 Take-away-Portionen pro Tag zahlt je nach Verpackung zwischen 3.900 und 9.360 Euro pro Quartal. Das ist ein eigenes Rechenbeispiel auf Basis der Steuersätze, gerechnet mit sechs Öffnungstagen pro Woche und 13 Wochen (78 Tage) – kein amtlicher Wert.
| Szenario (100 Portionen pro Tag) | Steuer je Portion | Steuer pro Tag | Steuer pro Quartal |
|---|---|---|---|
| Nur Einwegbecher (Café) | 0,50 Euro | 50 Euro | 3.900 Euro |
| Einwegbox plus Besteck | 0,70 Euro | 70 Euro | 5.460 Euro |
| Box, Becher und Besteck | 1,20 Euro | 120 Euro | 9.360 Euro |
Welche Förderung gibt es für den Umstieg auf Mehrweg?
Die Stadt fördert den Wechsel bis 2028 mit insgesamt 170.000 Euro. Anträge sind ab dem 1. Oktober 2026 möglich, stehen aber unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Zum Vergleich: Die Abfallentsorgung kostet Potsdam nach eigenen Angaben rund 950.000 Euro im Jahr (Stadt Potsdam).
| Maßnahme | Zuschuss je Standort |
|---|---|
| Teilnahme an einem Mehrweg-Poolsystem | bis 500 Euro |
| Kauf von eigenem Mehrweggeschirr und -besteck | bis 500 Euro |
| Spülmaschine | bis 2.000 Euro |
| Summe bei allen drei Bausteinen | bis 3.000 Euro |
Ist eine kommunale Verpackungssteuer rechtlich zulässig?
Ja, zumindest nach dem Muster Tübingen: Das Bundesverfassungsgericht wies mit Beschluss vom 27. November 2024 (Az. 1 BvR 1726/23) eine Verfassungsbeschwerde gegen die dortige Satzung zurück, die seit dem 1. Januar 2022 gilt. Für Potsdam heißt das: Die Verpackungssteuer Potsdam folgt diesem Modell. Die Tübinger Steuer sei eine zulässige örtliche Verbrauchsteuer und verletze die Berufsfreiheit durchschnittlicher Betriebe nicht (Bundesverfassungsgericht). Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Potsdamer Start als „wichtigen Schritt für weniger Müll und mehr Mehrweg“ (Pressemitteilung). Bürgermeister Burkhard Exner nennt als Ziel „weniger Einwegverpackungen, mehr Mehrweg und mehr Sauberkeit“ (Stadt Potsdam).
📌 Gut zu wissen
Unabhängig von der Steuer gilt bundesweit die Mehrwegangebotspflicht seit 2023. Was sie verlangt, erklärt unser Ratgeber zur Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie.
Betriebe, die auf Mehrweg umsteigen oder Zubehör brauchen, finden im Verzeichnis passende Anbieter: derzeit 2.037 Imbiss- und Takeaway-Betriebe und 14.304 Gastronomie- und Hotelbetriebe (Stand: 30.09.2026). Wer einen Imbiss übernehmen will, liest vorher unseren Beitrag zum Imbiss kaufen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Verpackungssteuer in Potsdam?
Ab dem 1. Oktober 2026. Ursprünglich war der 1. Juli 2026 vorgesehen; die Stadtverordnetenversammlung verschob den Start am 1. Juli 2026 um drei Monate.
Wie hoch ist die Steuer pro Becher?
Für Einwegbehälter und -becher fallen 0,50 Euro je Stück an, für Einwegbesteck 0,20 Euro. Die Steuer trägt der Verkäufer, nicht der Gast – ob er sie auf den Preis aufschlägt, entscheidet er selbst.
Gilt die Steuer auch für Supermärkte?
Verschlossene, industriell verpackte Ware, die nicht zum Sofortverzehr gedacht ist, ist ausgenommen. Betroffen sind vor allem Verkaufsstellen, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen abgeben.
Wie beantrage ich die Mehrweg-Förderung?
Anträge nimmt die Stadt ab dem 1. Oktober 2026 entgegen, solange Haushaltsmittel reichen. Die Antragsdetails stehen auf der Verpackungssteuer-Seite der Stadt Potsdam.
Ist die Steuer verfassungsgemäß?
Das Bundesverfassungsgericht hat die vergleichbare Tübinger Satzung 2024 bestätigt. Eine Entscheidung zur Potsdamer Satzung liegt nicht vor.
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